Vertragsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart ist, gelten für alle Geschäftsverbindungen
ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils aktuellen Fassung,
die Sie hier einsehen und downloaden können.

Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind hier zu finden.
Hamburg, den 1. September 2012, Fa. Friedrich Pietzcker KG Lackfarbenfabrik

Datenschutz

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vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

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erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

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Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular
inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und
für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Online-Schlichtungsstelle

Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform
zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit.
Für direkte Fragen erreichen Sie uns unter den o.a. Adress- und E-maildaten.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Fa. Friedrich Pietzcker Lack- und Farbenfabrik 

1. Geltung der Bedingungen 
 
Allen Lieferungen, Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Angeboten und Bestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen, soweit diese von den nachfolgenden Bedingungen abweichen. Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten die nachfolgenden Bedingungen für künftige Verträge auch dann, wenn dies in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart wird. 
 
 
2. Preise 
 
Alle unsere Preise verstehen sich unversichert und unverzollt. Den Preisen liegt unsere jeweils gültige Preisliste zugrunde. 
 
 
3. Zahlungsbedingungen 
 
Die Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Mit Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungseingang befindet sich der Schuldner automatisch in Verzug. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung wird 2% Skonto gewährt. 
 
Ein Skontoabzug ist auf jeden Fall ausgeschlossen, wenn ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn über den Betrag verfügt werden kann. Schecks gelten erst mit Gutschrift als Zahlung. Werden Zahlungsfristen überschritten, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% beim Verbrauchsgüterkauf, ansonsten 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ohne Schadensnachweis zu fordern. Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Der sich im Verzug befindende Kunde ist verpflichtet, uns alle Mahn- und Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu ersetzen. Nur unbestrittene oder rechtskräftige Gegenforderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Im Falle der Nichtabnahme bestellter Waren ist der Verkäufer berechtigt, auf den Wert der Waren 15% des Wertes der nicht abgenommenen Ware für bereits aufgewandte Spesen und entgangenen Gewinn zu fordern.
 

4. Lieferung 
 
1. Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Sie ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins ist der Lieferer ab Zugang einer schriftlichen Mahnung des Bestellers verpflichtet, die Lieferung innerhalb 2 Wochen auszuführen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Lieferer in Verzug.
2. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die der Lieferant trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - gleich, ob im Werk des Lieferanten oder bei seinem Unterlieferanten eingetreten, - z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung von Rohstoffen, Streik, Aussperrung, Personalmangel und Mangel an Transportmitteln. Über diese Umstände ist der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung sind ausgeschlossen. 
 
 
5. Gefahrübergang 
 
Lieferungen - auch frachtfrei/frei Haus - erfolgen auf Gefahr des Käufers ab Werk. Bei Übergabe der Sendung an den Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/Verschlechterung auf den Käufer über. Falls der Versand unverschuldet unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers. 
 
 
6. Mängelansprache und deren Verjährung 
 
1. a) Liegt kein Verbrauchsgüterkauf vor, wird die Verjährung von Mängelansprüchen auf 1 Jahr begrenzt.
1. b) Wir leisten keine Gewähr, wenn unseren Produkten Verdünner, Härter, Zusatzlacke, sonstige Beimischungen oder Materialien vom Käufer zugeführt werden, die nicht von uns bezogen oder von uns ausdrücklich schriftlich zur Beimischung zugelassen worden sind.
2. Geringfügige Abweichungen unserer Lieferungen hinsichtlich Farbton, Struktur, Viskosität, Trocknungszeit und Abbindezeit begründen keinen Mangel.
3. Der Lieferer liefert die Ware entsprechend seinen Produktbeschreibungen. Diese sind nur insoweit als zugesicherte Eigenschaften anzusehen, als sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
4. Die Rüge offener Mängel muß innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Empfang der Ware beim Lieferer schriftlich geltend gemacht werden.
5. Die Rüge versteckter Mängel muß innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Erlangung der Kenntnis der Mängel schriftlich beim Lieferer geltend gemacht werden.
6. Bei begründeter Mängelrüge noch nicht verarbeiteter oder verarbeiteter Ware kann der Besteller nur Ersatzlieferung verlangen. Bei Fehlschlägen der Ersatzlieferung ist der Besteller nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.   
7. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn es der Verkäufer versäumt, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren (z.B. bahnamtliche Tatbestandsaufnahme, Fehlmengenbescheinigung).
8. Die Haftung des Lieferers aus Gewährleistung für mittelbare Schäden, die auf vertragsuntypischen Umständen beruhen und deshalb für den Lieferer nicht vorhersehbar sind, ist ausgeschlossen. Eine Gewährleistung für die mit dem gelieferten Anstrichmittel hergestellten Anstriche wird nicht übernommen. 
 9. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften wird durch vorstehende Bestimmungen nicht eingeschränkt. 
 10. Ist der Besteller Nichtkaufmann im Sinne des Gesetzes, gilt Folgendes:
a) Die Rüge wegen versteckter Mängel muß innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schriftlich erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn eine längere als die gesetzliche Gewährleistung vereinbart ist.
          b) Bei begründeter Mängelrüge nicht verarbeiteter oder verarbeiteter Ware kann der Besteller nur Ersatzlieferung verlangen. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der
Besteller berechtigt, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Die Ersatzansprüche werden auf den Warenwert beschränkt. 
 
 
7. Sonstige Ansprüche 
 
1. Soweit nicht im Vertrag einschließlich dieser Bedingungen anderes bestimmt ist, werden Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzungen oder unerlaubter Handlung auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt außer in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Dieses gilt nicht, soweit für Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Lieferers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch für leichte Fahrlässigkeit, Ansprüche wegen der fahrlässig unterlassenen Nichtaufklärung über negative Sacheigenschaften unserer Produkte sind, soweit dadurch kein Sachmangel begründet wird, ausgeschlossen. 
 2. Soweit nach Abs. l die Haftung des Lieferers ausgeschlossen ist, gilt dies auch zu Gunsten seiner Mitarbeiter bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Besteller. 
 3. Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sowie positiver Vertragsverletzung verjähren in derselben Frist wie die Gewährleistungsrechte, soweit sie auf Sachmängeln oder einer Eigenschaft der Kaufsache beruhen. 
 
8. Anwendungstechnische Hinweise 
 
1. Die Gebrauchsanweisungen des Lieferers sind nur allgemeine Richtlinien. Wegen der Vielfalt der Verwendungszwecke des einzelnen Produkts und wegen der jeweiligen besonderen Gegebenheiten obliegt dem Besteller die eigene Erprobung. 
2. Auch eine anwendungstechnische Unterstützung des Bestellers durch den Lieferer entbindet den Besteller nicht davon, die Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Auskünfte, Empfehlungen, Ratschläge, Vereinbarungen und Zusagen unserer Mitarbeiter sind erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam bzw. bindend. 
 
 
9. Eigentumsvorbehalt 
 
1. Wir behalten uns bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Käufers das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Weder Verpfändung noch Sicherungsübereignung der Vorbehaltswaren ist dem Käufer erlaubt. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für unsere Unternehmen als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Im Falle einer Verbindung erlischt das Eigentum nicht. Wir werden vielmehr wertanteilsmäßig in Höhe des Rechnungswertes Miteigentümer der einheitlichen Sache. 
 
Der Käufer verwahrt das Miteigentum für uns unentgeltlich. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen werden sicherheitshalber in vollem Umfange an uns abgetreten. Wird Ware veräußert, an der uns ein Miteigentumsanteil zusteht, erfasst die Vorausabtretung seinen Forderungsanteil in Höhe des Rechnungswertes des Miteigentumsanteils. Die Abtretung wird angenommen. Bis zu einem Widerruf ist der Käufer zur Einziehung abgetretener Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, in Vermögensverfall gerät, insbesondere Zahlungseinstellung erfolgt oder ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird. Auf Verlangen hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen und entsprechende Unterlagen zu übermitteln und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. 
 
2. Wir können unsere Waren auf Kosten des Käufers gesondert lagern, kennzeichnen oder abholen sowie jegliche Verfügung über die Waren verbieten. Sofern die Ware aufgrund Eigentumsvorbehalt zurückgenommen wird, liegt darin kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist zur Rückgabe auf seine Kosten verpflichtet. Er haftet für Minderwert, Rücknahme- und Umarbeitungskosten in Höhe von mindestens 20% oder mehr des Rechnungsbetrages zuzüglich entgangenem Gewinn. Die vorstehenden Sicherungen werden nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freigegeben, als der Wert der Sicherung die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt. Bis zu einem Widerruf ist der Käufer zur Einziehung abgetretener Forderungen berechtigt. 
 
3. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der

Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprozess erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters. 
 
Auf Verlangen hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen und entsprechenden Unterlagen zu übermitteln und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Bei Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. 
 
 
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung 
 
l. Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag - insbesondere für die Zahlung des Kaufpreises - sowie Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Käufer Kaufmann im Sinne des § 38 Abs. l ZPO ist. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Käufers zu erheben. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des einheitlichen Kaufgesetzes ist ausgeschlossen. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG - „Wiener Kaufrecht") ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Teilklausel unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Restklausel unberührt, wenn diese inhaltlich von der Teilklausel trennbar, im übrigen aus sich heraus verständlich ist und im Gesamtgebilde des Vertrages eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt. 
 
Hamburg, den 1. Juni 2002, Fa. Friedrich Pietzcker Lack- und Farbenfabrik

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma Friedrich Pietzcker

§ 1 Geltung der Bedingungen

Einkäufe und Kaufangebote der Firma Friedrich Pietzcker erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Versendung der Ware gelten diese Bedingungen vom Verkäufer als angenommen.
Gegenbestätigungen des Verkäufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Verkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

§ 2 Vertragsschluss

Bestellungen, Kaufangebote und Annahmeerklärungen der Firma Friedrich Pietzcker bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform oder müssen wenigstens fernschriftlich erfolgen bzw. bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Firma Friedrich Pietzcker. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. 

 

§ 3 Gesetzliche Regelungen

Es gelten in jedem Fall die gesetzlichen Regelungen des Handelskaufs gemäß §§ 373 ff. HGB in Verbindung mit den ergänzenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gefahrtragung bei Unmöglichkeit der Lieferung und bei Untergang der Ware, bei Lieferverzögerung und Zahlungsverzug sowie hinsichtlich der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, zur Aufrechnung und zur Verjährung. Eventuellen geschäftlichen Erklärungen des Verkäufers, die darauf abzielen, diese gesetzlichen Regelungen zum Nachteil des Käufers ganz oder in Teilen zu beschneiden, wird schon hiermit widersprochen. 

 

§ 4 Gewährleistung 

Der Firma Friedrich Pietzcker stehen als Käufer in jedem Fall die sich aus den gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuchs in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergebenden Mängelgewährleistungsrechte zu. Eventuellen geschäftlichen Erklärungen des Verkäufers, die darauf abzielen, diese gesetzlichen Gewährleistungsrechte ganz oder in Teilen zu beschneiden, wird hiermit widersprochen.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung 

Einem etwa vom Verkäufer verlangten Eigentumsvorbehalt an seiner Ware wird widersprochen. Insbesondere erfolgen Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch Firma Friedrich Pietzcker nicht für den Verkäufer. Auch erwirbt der Verkäufer im Falle der Verbindung der Ware kein Miteigentum an der einheitlichen Sache. Einer etwa vom Verkäufer verlangten Sicherungsabtretung von Forderungen des Käufers wird widersprochen. 

Von Firma Friedrich Pietzcker vorgenommene Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind zulässig. 

 

§ 6 Zahlung

Maßgeblich für den Verwendungszweck einer Zahlung ist stets der von Firma Friedrich Pietzcker bei der Zahlung angegebene Verwendungszweck. Einer etwa vom Verkäufer verlangten anderweitigen Verwendung, Verrechnung oder Aufrechnung wird widersprochen. 

 

§ 7 Haftungsbeschränkung

Eventuell vom Verkäufer verlangten bzw. erklärten Haftungsbeschränkungen wird widersprochen.

 

§ 8 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis Firma Friedrich Pietzcker mit dem Verkäufer unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

§ 9 Teilnichtigkeit und Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall gilt stets die entsprechende gesetzliche Regelung.